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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zuletzt aktualisiert: 23. Oktober 2026

Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung und dient der Information. Bei Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und der niederländischen Fassung ist die niederländische Fassung maßgeblich.

Inhalt

  1. Artikel 1 – Angaben zu Koso Kozijnen
  2. Artikel 2 – Begriffsbestimmungen
  3. Artikel 3 – Geltungsbereich
  4. Artikel 4 – Angebote
  5. Artikel 5 – Maße und Angaben des Kunden
  6. Artikel 6 – Vertragsschluss
  7. Artikel 7 – Widerrufsrecht (Verbraucher)
  8. Artikel 8 – Preise
  9. Artikel 9 – Zahlung
  10. Artikel 10 – Lieferzeit
  11. Artikel 11 – Anlieferung, Transport und Gefahrübergang
  12. Artikel 12 – Montage (nur Norden der Niederlande)
  13. Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt
  14. Artikel 14 – Garantie und gesetzliche Rechte
  15. Artikel 15 – Reklamationen
  16. Artikel 16 – Haftung
  17. Artikel 17 – Höhere Gewalt
  18. Artikel 18 – Stornierung
  19. Artikel 19 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  20. Artikel 20 – Änderung dieser AGB

Artikel 1 – Angaben zu Koso Kozijnen

  • Firma: AkBosna & KosoKozijnen, handelnd unter dem Namen Koso Kozijnen (Inhaber: Asmir Kosovac)
  • Anschrift: Wiekslag 34, 8446 KT Heerenveen, Niederlande
  • Handelsregisternummer (KvK): 67366139
  • USt-IdNr.: NL002307050B55
  • E-Mail: info@kosokozijnen.nl
  • Telefon / WhatsApp: +31 6 36045756

Artikel 2 – Begriffsbestimmungen

  1. Koso Kozijnen: AkBosna & KosoKozijnen, handelnd unter dem Namen Koso Kozijnen, der Verwender dieser AGB, wie in Artikel 1 genannt.
  2. Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die ein Angebot anfordert oder einen Vertrag mit Koso Kozijnen schließt.
  3. Verbraucher: ein Kunde, der eine natürliche Person ist und nicht zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken handelt.
  4. Geschäftskunde: ein Kunde, der in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, z. B. ein Bauunternehmer.
  5. Produkte: Fenster, Türen, Schiebetüren, Erker, Glas, Paneele und zugehörige Teile, die Koso Kozijnen liefert.
  6. Maßanfertigung: Produkte, die nach den Vorgaben des Kunden hergestellt werden, z. B. Maße, Farbe, Profil, Glas und Aufteilung.
  7. Lieferung ohne Montage: der Kunde lässt die Produkte nur liefern und montiert sie selbst oder durch Dritte.
  8. Lieferung mit Montage: Koso Kozijnen liefert und montiert die Produkte.
  9. Schriftlich: per Brief, E-Mail oder WhatsApp.

Artikel 3 – Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Arbeiten von Koso Kozijnen.
  2. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, Koso Kozijnen hat ihnen schriftlich zugestimmt.
  3. Abweichungen von diesen AGB gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, und nur für den betreffenden Vertrag.
  4. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien vereinbaren dann eine Ersatzbestimmung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
  5. Diese AGB schränken niemals Rechte ein, die einem Verbraucher nach zwingendem Recht zustehen. Wo eine Bestimmung nur für Geschäftskunden gilt, ist dies angegeben.

Artikel 4 – Angebote

  1. Alle Angebote sind unverbindlich und 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht.
  2. Ein Angebot beruht auf den Angaben des Kunden, wie Maßen, Zeichnungen, Fotos und Wünschen, es sei denn, Koso Kozijnen hat selbst aufgemessen.
  3. Im Angebot steht, ob der Preis die Mehrwertsteuer enthält und ob Montage, Entsorgung alter Fenster, Anschlussarbeiten und Transport enthalten sind. Was nicht im Angebot steht, ist nicht enthalten.
  4. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Koso Kozijnen nicht, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des Preises auszuführen.
  5. Offensichtliche Irrtümer oder Schreibfehler in einem Angebot binden Koso Kozijnen nicht.
  6. Abbildungen, Farbmuster und Fotos auf der Website, in Prospekten oder Angeboten sind nur unverbindliche Darstellungen.

Artikel 5 – Maße und Angaben des Kunden

  1. Gibt der Kunde die Maße selbst an, ist er für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich. Dasselbe gilt für andere Angaben wie Öffnungsrichtungen, Aufteilung, Farbe und Glasart.
  2. Koso Kozijnen fertigt nach der Auftragsbestätigung. Passen die Produkte wegen falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden nicht, gehen die Kosten für Anpassung oder Neuanfertigung zu Lasten des Kunden.
  3. Hat Koso Kozijnen selbst aufgemessen, ist Koso Kozijnen für diese Maße verantwortlich.
  4. Der Kunde prüft die Auftragsbestätigung sorgfältig und meldet Fehler so schnell wie möglich, jedenfalls bevor Koso Kozijnen die Bestellung beim Hersteller aufgibt.

Artikel 6 – Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot oder die Auftragsbestätigung schriftlich annimmt oder Koso Kozijnen mit der Ausführung beginnt.
  2. Koso Kozijnen sendet dem Kunden eine Auftragsbestätigung mit Spezifikationen, Preis, Zahlungsvereinbarungen und voraussichtlicher Lieferzeit.
  3. Koso Kozijnen darf für die Ausführung Dritte einsetzen, z. B. Hersteller, Spediteure und Monteure.

Artikel 7 – Widerrufsrecht (Verbraucher)

  1. Fenster, Türen, Schiebetüren und Erker werden nach den Vorgaben des Kunden maßgefertigt. Für Maßanfertigungen besteht kein Widerrufsrecht (Art. 16 lit. c der Richtlinie 2011/83/EU; Art. 6:230p lit. f des niederländischen BW). Dies gilt auch, wenn der Vertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) oder außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden zu Hause) geschlossen wurde.
  2. Für etwaige Produkte, die keine Maßanfertigung sind, und für Dienstleistungen gilt bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Koso Kozijnen informiert den Verbraucher in diesem Fall vorab darüber. Verlangt der Verbraucher, dass mit der Montage innerhalb der Widerrufsfrist begonnen wird, schuldet er bei Widerruf einen anteiligen Betrag für die bereits erbrachte Leistung.

Artikel 8 – Preise

  1. Die Preise im Angebot verstehen sich in Euro. Im Angebot steht, ob sie die Mehrwertsteuer enthalten. Verbrauchern werden Preise immer einschließlich Mehrwertsteuer genannt.
  2. Steigen nach Vertragsschluss die Kosten durch Umstände außerhalb des Einflusses von Koso Kozijnen (z. B. Preiserhöhungen des Herstellers, Rohstoffe oder Steuern), darf Koso Kozijnen den Preis anpassen. Ein Verbraucher darf den Vertrag bei einer Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss und auch bei einer späteren Preiserhöhung auflösen. Gesetzliche Änderungen der Mehrwertsteuer dürfen immer weitergegeben werden.
  3. Mehrarbeit wird gesondert berechnet (siehe Artikel 12).

Artikel 9 – Zahlung

  1. Koso Kozijnen darf eine Anzahlung verlangen, bevor die Produkte beim Hersteller bestellt werden. Von einem Verbraucher wird nie mehr als 50 % des Gesamtpreises im Voraus verlangt.
  2. Der Restbetrag ist wie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben zu zahlen. Ist dort nichts angegeben, gilt: bei Lieferung ohne Montage spätestens bei Anlieferung, bei Lieferung mit Montage unmittelbar nach der Abnahme. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Ein Verbraucher erhält zunächst eine kostenlose Zahlungserinnerung mit einer Frist von 14 Tagen. Zahlt er auch dann nicht, schuldet er die gesetzlichen Zinsen und die gesetzlich zulässigen außergerichtlichen Inkassokosten.
  4. Ein Geschäftskunde schuldet ab Fälligkeit ohne Mahnung die gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte (Art. 6:119a niederländisches BW) sowie außergerichtliche Inkassokosten von 15 % des offenen Betrags, mindestens 40 €.
  5. Solange der Kunde nicht gezahlt hat, was er schuldet, darf Koso Kozijnen Lieferung oder Montage zurückhalten.
  6. Ein Geschäftskunde darf seine Zahlungen nicht zurückhalten und nicht aufrechnen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte.

Artikel 10 – Lieferzeit

  1. Die Lieferzeit beträgt ca. 6 Wochen nach der endgültigen Auftragsbestätigung und dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Das ist ein Richtwert und keine verbindliche Frist (kein Fixgeschäft).
  2. Die Lieferzeit hängt auch vom Hersteller und vom Spediteur ab. Bei Überschreitung hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Koso Kozijnen vor.
  3. Bei einer Überschreitung muss der Kunde Koso Kozijnen zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Liefert Koso Kozijnen auch innerhalb dieser Frist nicht, darf der Kunde den Vertrag für den noch nicht gelieferten Teil auflösen. Ein Verbraucher erhält die Anzahlung für diesen Teil dann unverzüglich zurück.
  4. Die Lieferzeit verlängert sich um Verzögerungen, die entstehen, weil der Kunde Angaben nicht rechtzeitig liefert, Änderungen wünscht, nicht rechtzeitig zahlt oder die Baustelle nicht bereit ist.

Artikel 11 – Anlieferung, Transport und Gefahrübergang

  1. Die Produkte werden an die vereinbarte Adresse geliefert, an eine Stelle, die mit einem Lkw oder Transporter über eine befestigte Straße gut erreichbar ist. Geliefert wird bis zur Straße bzw. bis zu einer anderen erreichbaren Stelle im Erdgeschoss, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Lieferung ohne Montage ist in den gesamten Niederlanden, in Belgien und in Deutschland möglich. Der Kunde sorgt dann selbst für ausreichend Personen und ggf. Hilfsmittel zum Abladen sowie für einen trockenen, sicheren Lagerplatz. Montage, Entsorgung der Verpackung und Entsorgung alter Fenster sind dann nicht enthalten.
  3. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung mit der Übergabe der Produkte an den Verbraucher (oder eine von ihm benannte Person) über. Bei Geschäftskunden geht die Gefahr mit der Anlieferung an der vereinbarten Adresse über, auch wenn der Kunde nicht anwesend ist.
  4. Der Kunde oder sein Vertreter prüft die Produkte bei Anlieferung auf sichtbare Schäden, Stückzahl und richtige Ausführung und vermerkt sichtbare Schäden oder Fehlmengen auf dem Lieferschein oder Frachtbrief, möglichst mit Fotos. Ist das bei Anlieferung nicht möglich, meldet der Kunde sichtbare Schäden innerhalb von 48 Stunden nach Anlieferung schriftlich an Koso Kozijnen.
  5. Für Geschäftskunden gilt: Nicht auf diese Weise gemeldete sichtbare Schäden oder Fehlmengen gelten als bei Anlieferung nicht vorhanden. Ein Verbraucher behält seine gesetzlichen Rechte; eine schnelle Meldung erleichtert aber die Abwicklung mit dem Spediteur erheblich.
  6. Kann der Kunde die Produkte zum vereinbarten Zeitpunkt nicht annehmen, darf Koso Kozijnen die Kosten für Lagerung und erneute Zustellung berechnen.

Artikel 12 – Montage (nur Norden der Niederlande)

  1. Lieferung mit Montage bietet Koso Kozijnen nur im Norden der Niederlande an. Das genaue Montagegebiet wird mit dem Angebot bestätigt.
  2. Der Kunde sorgt dafür, dass:
    • der Arbeitsplatz am vereinbarten Tag gut erreichbar ist und kostenlose Park- und Entlademöglichkeiten nahe dem Haus vorhanden sind;
    • die Bereiche um die Fenster (innen und außen) frei von Möbeln, Vorhängen, Pflanzen und anderen Hindernissen sind;
    • Strom und Wasser zur Verfügung stehen;
    • erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen (z. B. der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters) und Meldungen rechtzeitig vorliegen, sofern nicht schriftlich vereinbart ist, dass Koso Kozijnen dies übernimmt.
  3. Der Kunde teilt vorab alle bekannten Besonderheiten mit, z. B. Asbest, Leitungen oder Kabel in der Wand und abweichende oder schwache Konstruktionen.
  4. Koso Kozijnen haftet nicht für Mängel am bestehenden Gebäude, die beim Angebot nicht sichtbar oder bekannt waren (z. B. Holzfäule, schwache Stürze, Risse, Feuchtigkeit oder Asbest), und nicht für daraus entstehende Schäden. Treten solche verborgenen Mängel bei der Montage zutage, stimmt sich Koso Kozijnen mit dem Kunden ab. Deren Behebung ist Mehrarbeit.
  5. Beim Ausbau bestehender Fenster können angrenzende Putz-, Fliesen-, Mauer- oder Malerarbeiten beschädigt werden. Deren Wiederherstellung und Anschlussarbeiten gehören nur dann zum Auftrag, wenn sie im Angebot stehen.
  6. Mehrarbeit ist Arbeit, die nicht im Angebot steht, aber vom Kunden gewünscht wird oder durch die Umstände notwendig ist. Koso Kozijnen bespricht Mehrarbeit vorab mit dem Kunden und führt sie nach Möglichkeit erst nach Zustimmung aus. Sie wird zu den vereinbarten oder üblichen Sätzen berechnet.
  7. Kann die Montage aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, nicht (vollständig) ausgeführt werden, darf Koso Kozijnen die Mehrkosten berechnen, z. B. Wartezeiten und eine weitere Anfahrt.
  8. Nach der Montage prüft der Kunde die Arbeit zusammen mit Koso Kozijnen. Die Arbeit gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie gebilligt oder in Gebrauch genommen hat. Kleine Mängel, die die Nutzung nicht verhindern, stehen der Abnahme nicht entgegen; Koso Kozijnen behebt sie dann so schnell wie möglich.

Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Koso Kozijnen, bis der Kunde alles bezahlt hat, was er aus dem Vertrag schuldet.
  2. Solange die Produkte Eigentum von Koso Kozijnen sind, darf der Kunde sie nicht verkaufen, verpfänden oder Dritten zur Nutzung überlassen. Ein Geschäftskunde darf die Produkte im normalen Geschäftsbetrieb verarbeiten.
  3. Zahlt der Kunde nicht, darf Koso Kozijnen Produkte, die noch nicht mit einem Gebäude verbunden sind, zurückholen. Der Kunde gewährt Koso Kozijnen dafür Zugang.

Artikel 14 – Garantie und gesetzliche Rechte

  1. Auf die Fenster gibt es eine Herstellergarantie. Inhalt und Dauer ergeben sich aus den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Koso Kozijnen stellt diese Bedingungen auf Anfrage zur Verfügung und unterstützt den Kunden bei der Geltendmachung.
  2. Für Verbraucher gilt die Herstellergarantie zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten. Der Verbraucher hat immer Anspruch auf vertragsgemäße Produkte und auf die gesetzlichen Rechte, wenn sie es nicht sind, wie Nachbesserung, Ersatz, Minderung oder Vertragsauflösung. Die Herstellergarantie schränkt diese Rechte nicht ein.
  3. Für Montagearbeiten von Koso Kozijnen gilt eine Gewährleistung für Mängel, die auf die Montage zurückzuführen sind, im gesetzlichen Umfang.
  4. Garantie und Haftung gelten nicht für Mängel, die zurückzuführen sind auf:
    • unsachgemäße Nutzung, mangelhafte oder fehlende Pflege oder ungeeignete Reinigungsmittel;
    • Montage durch den Kunden oder Dritte bei Lieferung ohne Montage oder Montage, die nicht nach den Vorgaben des Herstellers erfolgt ist;
    • Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung von Koso Kozijnen;
    • normalen Verschleiß, z. B. von Dichtungen, Schlössern und Beschlägen;
    • Mängel am bestehenden Gebäude, Setzungen oder Feuchtigkeit von außen;
    • extreme Witterung oder andere äußere Einflüsse;
    • falsche Maße oder andere falsche Angaben des Kunden.
  5. Geringe Abweichungen in Farbe, Struktur (Maserung/Holzoptik), Glanz und Maß innerhalb der branchenüblichen oder vom Hersteller angegebenen Toleranzen sind kein Mangel. Dasselbe gilt für Farbunterschiede zwischen verschiedenen Produktionschargen und für technisch bedingte Erscheinungen bei Isolierglas, wie Außenkondensat, Interferenzen (Regenbogeneffekt) und kleine Unregelmäßigkeiten innerhalb der Glasnormen.

Artikel 15 – Reklamationen

  1. Der Kunde prüft die Produkte und die Arbeit so bald wie möglich nach Anlieferung oder Abnahme. Sichtbare Schäden bei Anlieferung meldet er gemäß Artikel 11.
  2. Ein Verbraucher meldet einen Mangel innerhalb angemessener Zeit nach der Entdeckung. Eine Meldung innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung ist jedenfalls rechtzeitig.
  3. Ein Geschäftskunde meldet sichtbare Mängel innerhalb von 48 Stunden nach Anlieferung und andere Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung. Danach erlischt sein Anspruch auf Nachbesserung, Ersatz oder Schadensersatz.
  4. Eine Reklamation ist schriftlich über info@kosokozijnen.nl oder WhatsApp zu melden, mit einer klaren Beschreibung, Fotos und der Auftrags- oder Rechnungsnummer. Der Kunde gibt Koso Kozijnen Gelegenheit, den Mangel zu besichtigen.
  5. Koso Kozijnen bestätigt den Eingang einer Reklamation innerhalb von 7 Tagen und antwortet innerhalb von 14 Tagen inhaltlich oder teilt mit, wann eine inhaltliche Antwort folgt.
  6. Ist eine Reklamation berechtigt, sorgt Koso Kozijnen nach eigener Wahl für Nachbesserung oder Ersatz. Ist das nicht möglich oder zumutbar, folgt eine angemessene Minderung. Die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers bleiben unberührt.
  7. Eine Reklamation berechtigt einen Geschäftskunden nicht, Zahlungen zurückzuhalten. Ein Verbraucher darf Zahlungen nicht in größerem Umfang zurückhalten, als es im angemessenen Verhältnis zum Mangel steht.
  8. Für Geschäftskunden verjähren Ansprüche gegen Koso Kozijnen ein Jahr nach der rechtzeitigen Meldung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Artikel 16 – Haftung

  1. Koso Kozijnen haftet nur für unmittelbare Schäden, die auf eine Koso Kozijnen zurechenbare Pflichtverletzung zurückzuführen sind.
  2. Die Haftung ist auf den Betrag begrenzt, den die Haftpflichtversicherung von Koso Kozijnen im jeweiligen Fall auszahlt. Zahlt die Versicherung nicht, ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag des Auftrags (ohne Mehrwertsteuer) bzw. des betroffenen Auftragsteils begrenzt.
  3. Koso Kozijnen haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Verzögerungsschäden, Kosten vom Kunden beauftragter Dritter und Betriebsunterbrechung.
  4. Die Beschränkungen dieses Artikels gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Koso Kozijnen oder ihrer leitenden Personen und nicht bei Personenschäden.
  5. Für Verbraucher gelten die Beschränkungen dieses Artikels nur, soweit das Gesetz es zulässt. Sie schränken nie die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers bei einem nicht vertragsgemäßen Produkt oder Werk ein.
  6. Bei Lieferung ohne Montage haftet Koso Kozijnen nicht für Schäden, die beim Abladen, bei der Lagerung oder bei der Montage durch den Kunden oder Dritte entstehen.

Artikel 17 – Höhere Gewalt

  1. Koso Kozijnen muss eine Pflicht nicht erfüllen, wenn dies wegen höherer Gewalt nicht möglich ist. Höhere Gewalt ist jeder Umstand außerhalb des Einflusses von Koso Kozijnen, z. B. Störungen oder Verzögerungen bei Herstellern, Lieferanten oder Spediteuren, extreme Witterung, Krankheit, Brand, Streiks, Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen und Materialknappheit.
  2. Bei höherer Gewalt ruhen die Pflichten. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage, dürfen beide Parteien den Vertrag für den noch nicht ausgeführten Teil schriftlich auflösen, ohne Schadensersatz zu schulden. Bereits Geliefertes oder Ausgeführtes wird anteilig bezahlt. Ein Verbraucher erhält eine Anzahlung für den nicht ausgeführten Teil zurück.

Artikel 18 – Stornierung

  1. Storniert der Kunde den Vertrag, bevor Koso Kozijnen die Produkte beim Hersteller bestellt hat, ist das kostenlos, es sei denn, Koso Kozijnen sind bereits Kosten entstanden, z. B. für Aufmaß oder Zeichnungen. Diese dürfen berechnet werden.
  2. Da es sich um Maßanfertigungen handelt, kann Koso Kozijnen die Produkte nach der Bestellung beim Hersteller in der Regel nicht mehr stornieren oder anderweitig verkaufen. Storniert der Kunde nach der Bestellung beim Hersteller, zahlt er die Kosten, die Koso Kozijnen dadurch entstanden sind und nicht mehr rückgängig gemacht werden können (z. B. Einkaufspreis der Produkte, Transport und bereits ausgeführte Arbeiten), zuzüglich des angemessenen entgangenen Gewinns. Ersparte Kosten, z. B. entfallende Montage, werden abgezogen. Der Kunde zahlt nie mehr als den vereinbarten Preis.
  3. Koso Kozijnen darf eine Anzahlung mit dem bei Stornierung geschuldeten Betrag verrechnen. Ein Restbetrag wird erstattet.
  4. Bei Stornierung nach der Produktion darf der Kunde die hergestellten Produkte nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Kosten liefern lassen.

Artikel 19 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf alle Verträge mit Koso Kozijnen ist niederländisches Recht anwendbar. Wohnt ein Verbraucher in einem anderen Land, z. B. in Belgien oder Deutschland, behält er den Schutz der zwingenden Bestimmungen seines Wohnsitzlandes.
  2. Die Parteien versuchen, Streitigkeiten zunächst gemeinsam zu lösen.
  3. Streitigkeiten mit Geschäftskunden werden dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk vorgelegt, in dem Koso Kozijnen seinen Sitz hat: die Rechtbank Noord-Nederland (Niederlande).
  4. Für Streitigkeiten mit Verbrauchern ist das gesetzlich zuständige Gericht zuständig. Ein Verbraucher kann sich immer an das Gericht seines Wohnsitzes wenden.

Artikel 20 – Änderung dieser AGB

  1. Koso Kozijnen darf diese AGB ändern. Für einen Vertrag gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss gültig war.
  2. Diese AGB sind eine Übersetzung der niederländischen „Algemene voorwaarden“. Bei Abweichungen ist die niederländische Fassung maßgeblich.
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